Zugang zu Informationen

Informationsbeauftragter
TEA VUKOSIĆ PAHER, B.Sc.
E-Mail: tea.vukosic@naftalan.hr
Telefon: +385 (1) 2834 508
Fax: +385 (1) 2881 481

RECHT AUF ZUGRIFF AUF INFORMATIONEN

Das Recht auf Zugang zu Informationen und Weiterverwendung von Informationen wird gemäß dem Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen („Amtsblatt“, Nr. 25/2013 und 85/15) ausgeübt.

http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2013_02_25_403.html
http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2015_08_85_1649.html

Ziel des Gesetzes ist es, die Verwirklichung des in der Verfassung der Republik Kroatien garantierten Rechts auf Zugang zu Informationen sowie auf Weiterverwendung von Informationen durch natürliche und juristische Personen durch Offenheit und Publizität der Maßnahmen zu ermöglichen und sicherzustellen von Behörden.

Das Recht auf Zugang zu Informationen basiert auf den Grundsätzen der Öffentlichkeit und des freien Zugangs, der Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, dem Gleichheitsgrundsatz, dem Grundsatz der Informationsbeseitigung und gemäß Artikel 5 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes „umfasst das Recht des Nutzers, Informationen zu suchen und zu erhalten, sowie die Verpflichtung der Behörde, Zugang zu den angeforderten Informationen zu gewähren, d. .

Informationen im Sinne des oben genannten Gesetzes (Artikel 5 Absatz 1 Nummer 3) stellen „jede Information dar, die sich im Besitz einer Behörde in Form eines Dokuments, einer Aufzeichnung, einer Akte, eines Registers oder in irgendeiner anderen Form befindet.“ der Art und Weise, wie es präsentiert wird (schriftlich, gezeichnet, gedruckt, aufgezeichnet, magnetisch, optisch, elektronisch oder auf andere Weise).“

Das Recht auf Zugang zu Informationen wird ausgeübt, indem eine Anfrage an SB Naftalan, den Informationsbeauftragten von SB Naftalan, gerichtet wird:

Bei der Einreichung des Antrags ist es nicht erforderlich, mit dem Formular eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

Um gültig zu sein, muss ein Antrag auf Zugang zu Informationen Folgendes enthalten:

  • die Erklärung der Partei, dass sie sich auf das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen bezieht,
  • Name und Sitz der Behörde, bei der das Ersuchen eingereicht wird,
  • angeforderte Informationen (Daten, die für die Identifizierung der angeforderten Informationen wichtig sind),
  • Vor- und Nachname sowie vollständige Wohnanschrift der antragstellenden natürlichen Person,
  • die Firma, also der Name der juristischen Person und deren Sitz,

Der Antragsteller ist nicht verpflichtet, die Gründe anzugeben, aus denen er Zugang zu den Informationen beantragt, und kann in dem Antrag auch vorschlagen, wie die Behörde die Informationen zur Verfügung stellen wird.

Unvollständige Anträge können nicht dem Verfahren zugeführt werden.